Anmeldung

Zur Anmeldung bitten wir Euch mitzubringen:

Euren Personalausweis oder Reisepass.
Bei Bankeinzug Eure Bankverbindung (EC Karte)



Bitte beachtet, dass Ihr die Unterschrift Eurer Erziehungsberechtigten braucht, wenn Ihr noch keine 18 Jahre alt seit.

Weg zum Führerschein

Für das Beantragen des Führerscheins benötigt Ihr folgende Dinge:

 

Personalausweis oder Reisepass
Sehtest
einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist 2 Jahre gültig.
Für die Klassen C und C1 (LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich.
Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis ist ebenfalls 2 Jahre gültig.
Nachweis der Ersten Hilfe: Für die Klassen A, B, M, L und T benötigt Ihr eine Schulungsbestätigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden u. a. durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz (Hausach, Tel. 07831/9355-0), der Johanniter Unfallhilfe, dem Arbeiter Samariter Bund, Pro Life Offenburg (gegenüber Bahnhof) oder M.A.U.S. (im Bahnhofsgebäude) in Offenburg.
Ein biometrisches Passbild
Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
Geld für die Antragsgebühren: Den genauen Betrag erfahrt Ihr von uns, sobald Ihr Eure Antragspapiere bei uns abholt.
Die Gebühr liegt bei ca. 50 €

Antragstellung
Den Antrag könnt Ihr frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:
• 15 Jahre bei Klasse Mofa
• 16 Jahre bei Klasse AM, A1
• 17 Jahre bei Klasse BF17, BE
• 18 Jahre bei Klasse A2, B, BE
• 20 Jahre bei Klasse A bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
• 21 Jahre bei Klasse A für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
• 24 Jahre bei Klasse A unbeschränkt, mit direktem Einstieg.

Prüfungen und Aushändigung des Führerscheins
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer etwa zwei bis vier Wochen) wird die technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahrt Ihr bei uns in der Fahrschule. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung ausgehändigt, sofern Ihr schon das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht habt. Habt Ihr das Mindestalter noch nicht erreicht, wird der vorbereitete Führerschein von der Prüfstelle wieder an das Kundenzentrum oder die Meldehallen zurückgesandt. Sobald Ihr das Mindestalter erreicht habt, wird Euch der Führerschein ausgehändigt.